Für wen sind Integrationsprojekte geeignet?
Zielgruppen:
Integrationsprojekte sollen nach § 132 Abs. 2 SGB IX insbesondere folgende Gruppen von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen beschäftigen und auch qualifizieren:
- Schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung. Dabei muss sich die Behinderung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojektes besonders nachteilig auswirken.
- Schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer WfbM oder in einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.
- Schwerbehinderte Abgänger von Sonderschulen mit der Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Voraussetzungen:
Vorausgesetzt werden Kompetenzen und Talente, die eine stabile Leistungsfähigkeit erwarten lassen.
Motivation und Zuverlässigkeit sollten selbstverständlich sein.